Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern gibt mit Schreiben vom 31.01.2022 den Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2020 nach Durchsicht frei. (§14 Abs.4 KPG M-V)
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Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern gibt mit Schreiben vom 31.01.2022 den Prüfungsbericht über den Jahresabschluss 2020 nach Durchsicht frei. (§14 Abs.4 KPG M-V)