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Der Abwasserzweckverband Marlow-Bad-Sülze informiert seine Kunden über eine umfassende Gebührensenkung für die Jahre 2021 und 2022

Eine Prüfung des Landesrechnungshofes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ergab, dass die von den Kommunalaufsichtsbehörden empfohlene Praxis der Verwendung historischer
Kostenüberdeckungen als Finanzierungsgrundlage für Investitionen in das Abwassernetz des
Verbandes rückabgewickelt werden soll. Dem Ergebnis hat sich der Verband zu keinem Zeitpunkt verschlossen und wird die erwirtschafteten Kostenüberdeckungen gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ohne weitere Verzögerungen an seine Bürger zurückgeben.

Dem Verband war es zwar mithilfe dieser Finanzierungsvariante gelungen, entweder den Umfang von Fremdkapital wesentlich zu verringern oder gar zu vermeiden, jedoch stand der Verband und dessen Betriebsführer, die Boddenland GmbH, von Anbeginn mit einer begründeten Skepsis gegenüber, konnte sich in Anbetracht der Haushaltssituationen der Mitgliedsgemeinden der Empfehlung der Aufsichtsbehörden aber nicht entziehen.
Im Zuge der nunmehr beauflagten Rückabwicklung wurden zugleich die vom Landesrechnungshof überprüften Gebührenkalkulationen im Zeitraum 2016 bis 2021 einer intensiven Überprüfung unterzogen. Dies vor allem um zukünftig eine rechtssichere Kalkulationsbasis für die Gebühren sicherzustellen.


Die erfolgte Neukalkulation der Gebührensätze im Zeitraum 2016 bis 2021 ergaben, dass sich noch für das Jahr 2021 der Gebührensatz für die zentrale Schmutzwassergebühr auf 2,34 € / m³ absenken wird und der Gebührensatz für das Einsammeln und die Behandlung von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben 3,10 € zuzüglich der Transportkosten betragen wird. Aufgrund einer umfassenden Anrechnung von Kostenüberdeckungen betragen die Gebühren für 2021 der Niederschlagsentwässerung und dem Einsammeln und die Behandlung von Schlamm aus Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet 0,00 €! Die Kosten für die Abholung und dem Transport des Schlammes werden jedoch zusätzlich abgerechnet werden.
Darüber hinaus werden weitere Kostenüberdeckungen aus den Vorjahren 2016 bis 2018 an die damaligen Gebührenpflichtigen direkt zurückgezahlt. Dritteinleiter, welche nicht zum Verbandsgebiet gehören, zahlen im Jahr 2021 weiterhin kostendeckend kalkulierte Entgelte.

Für das Gebührenjahr 2022 wurden folgende Gebührensätze kalkuliert:
Zentrale Schmutzwassergebühr = 2,54 € / m³
Niederschlagswassergebühr = 0,91 €/ m²
Fäkalwasser Abflusslose Sammelgrube = 3,12 / m³ zzgl. Transport
Schlamm aus Kleinkläranlagen = 26,02 € zzgl. Transport

Da die gebührensenkende Anrechnung historischer Kostenüberdeckungen im Kalkulationsjahr 2022 enden, werden die Gebühren für die zentrale Schmutzwassergebühr und die
Niederschlagswassergebühr erwartungsgemäß wieder steigen.

Schätzungsweise werden die Gebührensätze im Jahr 2023 bei der zentralen Schmutzwassergebühr ca. 3,33 € und für das Niederschlagswasser 1,20 € betragen müssen. Dies wird jedoch auch abhängig vom Ergebnis der Nachkalkulation des Gebührenjahres 2021 und der Preisentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2023 sein. Die derzeitige inflationäre Preisentwicklung zwingt den Verband daher zu zurückhaltenden und vorsichtigen Prognosen.

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